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   BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 695/00   

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https://dejure.org/2001,28004
BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 695/00 (https://dejure.org/2001,28004)
BVerfG, Entscheidung vom 10.10.2001 - 2 BvR 695/00 (https://dejure.org/2001,28004)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 695/00 (https://dejure.org/2001,28004)
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  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 695/00
    Was die von den Beschwerdeführern geltend gemachte - überlange - Verfahrensdauer vor dem Verwaltungsgericht Schleswig anbelangt, gewährleisten Art. 19 Abs. 4 GG und das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG zwar, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 55, 349 [369]; 88, 118 [124]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 695/00
    Die Verfassungsbeschwerde besitzt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 695/00
    Was die von den Beschwerdeführern geltend gemachte - überlange - Verfahrensdauer vor dem Verwaltungsgericht Schleswig anbelangt, gewährleisten Art. 19 Abs. 4 GG und das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG zwar, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 55, 349 [369]; 88, 118 [124]).
  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 695/00
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung dieser Frage sind vielmehr stets alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Bedeutung der Sache für die Parteien, die Schwierigkeit der Sachmaterie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussenden Tätigkeiten von Dritten, wie etwa Sachverständigen, einzubeziehen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000, EuGRZ 2000, S. 491 [492]).
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